Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei bestehender Indikation von der Krankenkasse übernommen.
In diesem Fall ist es wichtig den eigenen Vertrag mit der privaten Krankenversicherung zu prüfen, da es unterschiedliche Vertragsmodelle gibt. Ich bin meinerseits berechtigt mit allen privaten Krankenversicherungen abzurechnen.
Die Beihilfestelle übernimmt die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung nach einem Antragsverfahren.
Hier besteht eine Vereinbarung mit den Berufsgenossenschaften im Zusammenhang mit dem Modellverfahren, so dass alle Kosten übernommen werden; vor einer Behandlung muss aber eine Absprache mit der Berufsgenossenschaft erfolgen.
Sondervereinbarung – besondere Versorgung von Bosch-BKK-Versicherten seit dem 16.05.2014
Telefon: 06851 839347
E-Mail: info@praxis-collet.de
Termine:
nach vorheriger Vereinbarung